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   OLG Hamburg, 25.01.2008 - 6 Sch 7/07   

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https://dejure.org/2008,20398
OLG Hamburg, 25.01.2008 - 6 Sch 7/07 (https://dejure.org/2008,20398)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2008 - 6 Sch 7/07 (https://dejure.org/2008,20398)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 6 Sch 7/07 (https://dejure.org/2008,20398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schiedsgerichtsverfahren: (Un-)Zuständigkeit des Schiedsgerichts; Abschluss eines eine Schiedsklausel enthaltenden Chartervertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Chartervertrags über die Beförderung von Klärschlamm von Griechenland nach Hamburg mit einer Schiedsgerichtsabrede

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Festellung Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen/Formwirksamkeit, Existenz der Schiedsklausel, Verweisung auf andere Dokumente, kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsabrede durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsabrede auch durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben möglich! (IBR 2009, 486)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2009, 71
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 10.06.2021 - 1 SchH 1/21

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Unzuständigkeit des

    Daraus wird mit Recht der Schluss gezogen, dass § 1054 ZPO bei einem solchen Zwischenentscheid ebenfalls nicht anwendbar ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 26.1.2016 - 34 SchH 13/15 -, juris Rn. 32; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.1.2008 - 6 Sch 7/07 -, juris Rn. 11; siehe auch MüKoZPO/Münch, 5. Aufl. 2017, § 1054 Rn. 4; Voit, in: Musielak/Voit, ZPO , 18. Aufl. 2021, § 1040 Rn. 9, § 1054 Rn. 2; Zöller/Geimer, ZPO , 33. Aufl. 2020, § 1040 Rn. 19; abweichend BayObLG, Beschluss vom 16.1.2004 - 4Z Sch 22/03 -, juris Rn. 11, aber wohl nicht tragend; offen gelassen bei OLG Frankfurt, Beschluss v. 6.9.2001 - 3 Sch 2/00 -, juris Rn. 30).
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